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Gutachten

Wir erstellen Gutachten zu verschiedenen Aspekten und Schwerpunkten:




Gutachten zum Einsatz von spezifischer Technik


Aufgrund gestiegener Komfortanforderungen wird immer häufiger eine geeignete Raumklimatisierung gefordert. Die Kälteerzeugung ist jedoch nicht nur mit Investitionen, sondern vor allem auch relativ hohen Betriebs- und Wartungskosten verbunden. Kann der geforderte Komfort mit anderen Mitteln erreicht werden, können teilweise erhebliche Kosten gespart werden.

Wir führen in diesem Fall eine Computer-Simulation des thermischen Verhaltens des Gebäudes durch. Die Aufheiz- und Abkühlvorgänge unter Berücksichtigung innerer Lasten und weiterer Faktoren sind zu komplex für statische Berechnungsverfahren.

Mit einer Gebäudesimulation können diese komplexen Vorgänge genauer erfasst werden und der Erfolg verschiedener Maßnahmen bewertet werden: Welchen Erfolg bringt eine Nachtkühlung? Reicht eine Außen-Verschattung? Im Ergebnis erhält man Temperaturverläufe für die heißesten Tage des Jahres und den Verlauf der Innentemperaturen.

Das Gutachten ist damit eine fundierte Basis für die kostspielige Entscheidung über eine Klimatisierung und zeigt Alternativen auf.

Weiterhin wurde von uns eine Vielzahl von Gutachten und Wirtschaftlichkeitsberechnungen für den Einsatz von Blockheizkraftwerken erstellt.




Gerichtsgutachten

Als unabhängiger Sachverständiger erstellen wir Gutachten für Gerichte, z.B. für das Landgericht Dresden.



Begutachtung der Bauausführung


Durch die Begutachtung werden während oder nach Abschluss der Bauausführung die Qualität, die Normengerechtigkeit (wie z.B. Einhaltung der Heizungsanlagenverordnung – Wärmedämmung von Warmwasserleitungen und Armaturen!) und nicht zuletzt die einwandfreie Funktion festgestellt.

  • Bauträger lassen die erstellten Anlagen begutachten, um ihren Auftraggebern mit größter Sicherheit ein mangelfreies Werk zu übergeben.
  • Wir sind für den Bauherrenschutzbundes e.V. und für diesen im Auftrag von Bauherren tätig.
  • Bauherren lassen die Anlagen zur Abnahme auf Mangelfreiheit begutachten.

Die Begutachtung der Bauausführung ist vor allem dann erforderlich, wenn der Bauausführung keine Planung zugrunde liegt und auf eine Fachbauleitung verzichtet wurde.

Allerdings kann aufgrund unserer Erfahrungen nur dazu geraten werden, eine unabhängige Fachbauleitung zu beauftragen, durch die während der Bausausführung die Qualität überwacht wird. Denn eine Vielzahl von Mängeln ist aufgrund verdeckter Installation zur Abnahme nicht sichtbar. Teilweise ist der Mängelbeseitigungsaufwand so hoch, dass üblicherweise eine Minderung vereinbart wird, womit jedoch der Mangel nicht beseitigt ist.


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Ingenieurbüro Hoffmann GmbH

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+49-(0)351-8011-853

 


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